Sanierungsförderungen

Förderung für die Wärmedämmung im Kanton Genf

Genf verstärkt das Gebäudeprogramm mit einer der höchsten Bauteil-Pauschalen der Schweiz, die für Wände im Erdreich tiefer ausfällt als für Bauteile gegen Aussenklima. Eine Obergrenze je Bauteil gilt und steht im GEnergie-Beitragsverzeichnis.

Bestimmen Sie jedes zu dämmende Bauteil und seine Lage — gegen Aussenklima oder gegen Erdreich —, denn die Pauschale unterscheidet sich und die Obergrenze wird bauteilweise berechnet.

Abgedeckte Tarife und Bereiche

Unverbindlicher amtlicher Tarif. Der endgültige Betrag hängt vom Dossier und vom kantonalen Entscheid ab.

Zu prüfende Punkte

  1. Den geforderten U-Wert für Bauteile gegen Aussenklima prüfen.
  2. Wände im Erdreich abgrenzen, für die eine tiefere Pauschale gilt.
  3. Die Obergrenze je Bauteil im geltenden GEnergie-Verzeichnis prüfen.
  4. Das Gesuch vor Baubeginn einreichen und den Entscheid abwarten.

Gebäude per Adresse prüfen

Gebäude per Adresse prüfen

Mit der Adresse werden Kanton und erste plausible Förderwege bestimmt.

Reichen Sie das Gesuch ein und warten Sie den vom Programm verlangten Entscheid ab, bevor Sie Arbeiten beginnen oder eine feste Verpflichtung eingehen.

Amtliche Quellen und Datum

abgerufen am 2026-05-20