Sanierungsförderungen

Förderung für eine Wärmepumpe im Kanton Zürich

Zürich fördert die Luft-Wasser-Wärmepumpe sowie die Sole-Wasser- oder Wasser-Wasser-Wärmepumpe, wenn sie eine fossile oder elektrische Heizung ersetzt. Der Beitrag ist bis zu einer bestimmten Leistung pauschal und danach proportional zum zusätzlichen thermischen Kilowatt; die Erdsonden-Variante ist deutlich besser dotiert.

Der Betrag richtet sich nach der massgebenden Leistung, die ihrerseits im Verhältnis zur Energiebezugsfläche begrenzt ist: diese Obergrenze begrenzt den Beitrag, nicht die installierte Leistung.

Abgedeckte Tarife und Bereiche

Unverbindlicher amtlicher Tarif. Der endgültige Betrag hängt vom Dossier und vom kantonalen Entscheid ab.

Zu prüfende Punkte

  1. Bestätigen, dass die ersetzte Heizung fossil oder elektrisch ist — der Ersatz einer Wärmepumpe durch eine andere fällt nicht unter das Programm.
  2. Die anerkannte massgebende Leistung prüfen, begrenzt in thermischen Watt pro Quadratmeter Energiebezugsfläche.
  3. Luft-Wasser klar von Sole-Wasser bzw. Wasser-Wasser unterscheiden: die Beiträge sind nicht vergleichbar.
  4. Das Gesuch vor Baubeginn einreichen und den Entscheid abwarten.

Gebäude per Adresse prüfen

Gebäude per Adresse prüfen

Mit der Adresse werden Kanton und erste plausible Förderwege bestimmt.

Reichen Sie das Gesuch ein und warten Sie den vom Programm verlangten Entscheid ab, bevor Sie Arbeiten beginnen oder eine feste Verpflichtung eingehen.

Amtliche Quellen und Datum

abgerufen am 2026-05-20