Glossar

Glossar zu Immobilien und Raumplanung in der Schweiz

Die wichtigsten Begriffe zu Kataster, Zonierung und Baurechten in der Schweiz, einfach erklärt und mit dem verknüpft, was Sie aus Ihrer Parzelle machen können.

Alle Begriffe

DS

Lärmempfindlichkeitsstufe (ES): Definition

Die Lärmempfindlichkeitsstufe ordnet jeder Nutzungszone den dort zulässigen Lärmpegel zu. Art. 43 der Lärmschutz-Verordnung definiert vier Stufen, von ES I (erhöhter Schutz) bis ES IV (Industriezonen). Die Ihrer Parzelle zugewiesene Stufe bestimmt die Anforderungen an ein Bauvorhaben.

EGRID

EGRID: der eidgenössische Grundstücksidentifikator

Der EGRID ist der eidgenössische, eindeutige Identifikator eines in der amtlichen Vermessung erfassten Grundstücks. Er besteht aus vierzehn Zeichen und beginnt mit CH, bezeichnet eine Parzelle schweizweit unverwechselbar und bleibt über Handänderungen hinweg unverändert. Er ist der Schlüssel zu den amtlichen Parzellendaten.

Baubewilligung: Definition und Verfahren

Die Baubewilligung ist der Entscheid, mit dem die kommunale Behörde einen Neubau, einen Umbau oder eine Zweckänderung erlaubt. Art. 22 des Raumplanungsgesetzes macht sie für jede Baute und Anlage obligatorisch. Das Verfahren — Baugesuch mit öffentlicher Auflage — richtet sich nach kantonalem Recht.

PAL

Plan d'aménagement local (PAL): Nutzungsplanung im Kanton Neuenburg

Der plan d'aménagement local (PAL) ist das kommunale Instrument des Kantons Neuenburg zur Regelung der Bodennutzung. Er vereint die Pläne — darunter den Zonenplan — und die dazugehörigen schriftlichen Vorschriften, das Bau- und Zonenreglement. Er wird von der Gemeinde beschlossen und vom Staatsrat genehmigt.

PQ / PPA

Quartierplan und Sondernutzungsplan

Ein Quartierplan oder Sondernutzungsplan ist ein detaillierter Nutzungsplan, der die kommunalen Vorschriften auf einem abgegrenzten Perimeter präzisiert, ergänzt oder ersetzt. Er regelt insbesondere Setzung, Volumen, Höhen, Erschliessung und Aussenräume. Je nach Kanton spricht man auch von Gestaltungsplan oder Überbauungsordnung.

PPE

Stockwerkeigentum: Definition

Stockwerkeigentum ist die in Art. 712a ff. des Zivilgesetzbuchs geregelte Form des Miteigentums, bei der jeder Eigentümer ein ausschliessliches Recht an einem bestimmten Gebäudeteil — seiner Einheit — sowie eine Wertquote am Ganzen hält. Die gemeinschaftlichen Teile bleiben Eigentum aller.

RDPPF

ÖREB-Kataster (RDPPF): Was ist das?

Der ÖREB-Kataster — auf Französisch RDPPF — ist der amtliche Auszug, der Parzelle für Parzelle die öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen erfasst: Nutzungszonen, Schutzperimeter, Baulinien, Lärmempfindlichkeitsstufen oder Gewässerschutz. Er wird über den eidgenössischen ÖREB-Kataster publiziert und ist für alle massgebend, die kaufen, sanieren oder bauen wollen.

RegBL

GWR: das eidgenössische Gebäude- und Wohnungsregister

Das GWR ist das eidgenössische Gebäude- und Wohnungsregister, geführt vom Bundesamt für Statistik. Es vergibt jedem Gebäude eine EGID und jeder Wohnung eine EWID und weist Bauperiode, Geschosszahl, Nutzung, Energiebezugsfläche und Energieträger der Heizung aus. Auf Französisch: RegBL.

SBP

Bruttogeschossfläche (BGF): Definition

Die Bruttogeschossfläche (BGF) ist die Summe der Geschossflächen eines Gebäudes, gemessen am äusseren Rand der Wände, und drückt seine bauliche Kapazität aus. Sie bildet den Zähler der Ausnützungsziffer. In der Westschweiz heisst sie surface brute de plancher (SBP), im Tessin superficie utile lorda (SUL).

SRE

Energiebezugsfläche (EBF): Definition

Die Energiebezugsfläche (EBF) ist die Summe der beheizten oder klimatisierten Geschossflächen eines Gebäudes nach der Norm SIA 380/1. Sie bildet den Nenner der energetischen Kennzahlen und die Berechnungsgrundlage kantonaler Förderbeiträge pro Quadratmeter. Auf Französisch: surface de référence énergétique (SRE).

Bauzone: Definition und Folgen

Die Bauzone bezeichnet im schweizerischen Recht die Flächen, die der kommunale Nutzungsplan dem Bauen zuweist. Sie wird nach Art. 15 des Raumplanungsgesetzes abgegrenzt und darf den voraussichtlichen Bedarf von fünfzehn Jahren nicht überschreiten. Ausserhalb ihres Perimeters ist Bauen nur ausnahmsweise zulässig.