Projekt & Bau

Förderung für energetische Sanierung 2026

Das Gebäudeprogramm finanziert Dämmung, Heizungsersatz und Solar mit. So funktioniert es, welche Beträge je Kanton gelten und wie Sie ein Gesuch einreichen.

2 Min. LesezeitAktualisiert am 24. Juli 2026
Förderung für energetische Sanierung 2026
Auf dieser Seite
  1. Was ist das Gebäudeprogramm?
  2. Wie viel können Sie erhalten?
  3. Wie Sie ein Gesuch einreichen (in der richtigen Reihenfolge)
  4. Subventionen und Potenzial: zwei Fragen, die man nicht verwechseln sollte

Dämmen, Heizung ersetzen, Solaranlage installieren: 2026 werden diese Arbeiten in der Schweiz subventioniert. Das wichtigste Instrument heisst Gebäudeprogramm und wird gemeinsam von Bund und Kantonen finanziert. Hier erfahren Sie, wie es funktioniert, wer davon profitieren kann und wie Sie Ihre Förderbeiträge abschätzen.

Was ist das Gebäudeprogramm?

Das Gebäudeprogramm ist das nationale Förderinstrument für die energetische Sanierung, das aus einem Teil der CO₂-Abgabe (Bund) und durch die Kantone finanziert wird. Jeder Kanton setzt es mit eigenen Fördersätzen und einem eigenen Jahresbudget um.

Es unterstützt hauptsächlich:

  • die Dämmung der Gebäudehülle (Dach, Fassade, Fenster, Böden);
  • den Ersatz fossiler Heizungen durch erneuerbare Energien;
  • die Produktion erneuerbarer Energie im Gebäude;
  • die Gesamtsanierungen sowie den GEAK / GEAK Plus.

Wie viel können Sie erhalten?

Die Beträge hängen von der Massnahme, der betroffenen Fläche und vom Kanton ab. Einige öffentliche Grössenordnungen für 2026:

ElementGrössenordnung 2026Zu bestätigende Quelle
Nationales Budget~607 Mio. CHF angekündigtEnergieSchweiz
Gesamtsanierungbis zu ~30 % der InvestitionGebäudeprogramm
Waadt~74 Mio. (34 Kanton + 40 Bund)vd.ch
Genf~80 Mio. (+10 gegenüber 2025)SIG

Wie Sie ein Gesuch einreichen (in der richtigen Reihenfolge)

  1. Ihre Förderbeiträge schätzen

    Nutzen Sie den Förderrechner: Eine Adresse genügt für eine erste Schätzung der für Ihre Liegenschaft verfügbaren Fördermittel.

  2. Einen GEAK erstellen lassen (oft erforderlich)

    Viele Subventionen, insbesondere für eine Gesamtsanierung, setzen einen von einer zugelassenen Fachperson erstellten Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK) voraus.

  3. VOR Baubeginn einreichen

    Das Gesuch muss in der Regel vor Baubeginn eingereicht und bewilligt werden. Ein zu früher Baustart kann den Anspruch auf die Subvention verwirken lassen.

  4. Früh im Jahr einreichen

    Die kantonalen Budgets sind begrenzt und können ausgeschöpft werden. Ein zu Jahresbeginn eingereichtes Gesuch hat bessere Chancen, berücksichtigt zu werden.

Subventionen und Potenzial: zwei Fragen, die man nicht verwechseln sollte

Subventionen beantworten die Frage: „Wie viel kostet meine Renovation nach Abzug der Förderbeiträge?" Sie sagen nichts darüber aus, was Ihre Parzelle zu bauen erlaubt. Doch beides gehört zusammen: Eine umfassende energetische Sanierung ist manchmal die Gelegenheit für eine Aufstockung oder einen Anbau, der wiederum von der Zone, der Ausnützungsziffer und dem Bauvolumen abhängt.

Bevor Sie Arbeiten in Auftrag geben, lohnt es sich daher, das tatsächliche Baupotenzial Ihrer Liegenschaft zu klären – was bestätigt ist, was eingeschränkt ist, was noch zu prüfen bleibt –, um ein stimmiges Projekt zu dimensionieren, statt eine Renovation nur halb zu subventionieren, die man von Anfang an grösser hätte denken sollen.