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Solarpflicht 2026: Neubau und Dachsanierung

Das Stromgesetz schreibt Photovoltaik auf grossen Neubauten vor, MoPEC 2025 weitet die Pflicht auf Dachsanierungen aus. Hier erfahren Sie, wer Solar installieren muss — und ab wann.

3 Min. LesezeitAktualisiert am 22. Juli 2026
Solarpflicht 2026: Neubau und Dachsanierung
Auf dieser Seite
  1. Die Bundespflicht: die grossen Neubauten
  2. Die MuKEn 2025: Solar kommt bei Dachsanierungen zum Zug
  3. Neubau, Sanierung, Ersatz: wer ist betroffen?
  4. Eine Auflage, aber auch Förderungen

Seit 2025 ist die Installation von Solarpanels nicht mehr immer eine freie Entscheidung: Für gewisse Gebäude ist sie eine Pflicht. Das Stromgesetz des Bundes schreibt Photovoltaik auf grossen Neubauten vor, und das neue Energiemodell der Kantone (MuKEn 2025) weitet die Anforderung auf Dachsanierungen aus. Hier erfahren Sie, wer betroffen ist und ab wann.

Die Bundespflicht: die grossen Neubauten

Das Stromgesetz des Bundes ist etappenweise in Kraft getreten, am 1. Januar 2025 und dann am 1. Januar 2026. Es schreibt eine Photovoltaikanlage für jeden Neubau – oder jede Gesamtsanierung – vor, dessen Geschossfläche 300 m² überschreitet.

Konkret:

  • die Kollektorfläche muss mindestens 40 % der massgebenden Gebäudefläche abdecken;
  • die Anlage kann auf dem Dach, an der Fassade oder an beiden angebracht werden;
  • der ins Netz eingespeiste Solarstrom wird schweizweit zu einem garantierten Mindestpreis vergütet.

Bei einem üblichen Einfamilienhaus wird die Schwelle von 300 m² in der Regel nicht erreicht. Die Bundespflicht zielt vor allem auf Mehrfamilienhäuser, Gewerbebauten und grosse Bauten.

Die MuKEn 2025: Solar kommt bei Dachsanierungen zum Zug

Die MuKEn (Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich) sind das Referenzwerk, das die Kantone in ihr eigenes Energiegesetz übernehmen. Ihre 5. Ausgabe, die MuKEn 2025, wurde von der Konferenz der kantonalen Energiedirektoren Ende August 2025 verabschiedet.

Zentrale Neuerung für bestehende Eigentümer: Die Pflicht zur Photovoltaikproduktion wird auf Dachsanierungen ausgeweitet. Sobald ein Kanton sie umgesetzt hat, löst die Erneuerung der Dacheindeckung oder der Dachabdichtung auf mindestens 50 m² die Pflicht aus, eine Solaranlage zu installieren.

Neubau, Sanierung, Ersatz: wer ist betroffen?

  1. Neubau von mehr als 300 m²

    Solarpflicht des Bundes, in Kraft. Die Photovoltaik ist ab der Projektierung Teil des Vorhabens.

  2. Dachsanierung von mehr als 50 m²

    Pflicht aus den MuKEn 2025, anwendbar, sobald Ihr Kanton sie übernommen hat. Planen Sie das Solar mit ein, wenn Sie die Dacheindeckung erneuern.

  3. Ersatz einer fossilen Heizung

    Die MuKEn 2025 schreiben dann ein System mit erneuerbaren Energien vor – ein eigenes Thema, das wir in unserem separaten Ratgeber ausführen.

Eine Auflage, aber auch Förderungen

Die Solarpflicht geht oft mit Förderungen einher: Das Gebäudeprogramm und mehrere Kantone unterstützen die Photovoltaik und die energetische Sanierung. Bevor Sie ein Vorhaben wegen der Kosten aufgeben, lohnt es sich, die verfügbaren Förderungen mit unserem Förderrechner zu schätzen.

Es bleibt eine vorgelagerte Frage: Eignen sich Ihr Dach und Ihr Grundstück für einen Anbau oder eine Aufstockung, die die Anlage rentabel machen würde? Die Zone, die Ausnützungsziffer und das Bauvolumen bestimmen, was Sie hinzufügen können – weit über die reine Solarfrage hinaus. Genau das hält eine Grundstücksanalyse schwarz auf weiss fest, mit amtlichen Quellen belegt, bevor Sie einen Architekten beauftragen.