Sanierungsförderungen

GEAK in Neuenburg: wann er verlangt wird, was er auslöst

In Neuenburg wird der Gebäudeenergieausweis nicht gefördert, sondern verlangt. Das kantonale Energiegesetz erklärt ihn zum offiziellen Ausweis für die Förderberechtigung, und das Gebäudeprogramm verlangt ab einem bestimmten Förderbetrag einen GEAK Plus.

Diese Seite deckt die Neuenburger Massnahmen ab, deren Zugang vom Ausweis abhängt. Parcellis stellt keinen GEAK aus und ist keine akkreditierte Stelle: Wir lesen die amtlichen Tarife und zeigen, was für Ihr Gebäude gilt.

Kantonale Pflicht

Ist Ihr Gebäude betroffen?

Die Pflicht gilt für Gebäude von vor 1990, die einen der beiden Schwellenwerte überschreiten. Diese drei Angaben stehen im eidgenössischen Gebäuderegister.

  • vor 1990Baubewilligung vor dem 1. Januar 1990 erteilt.
  • 1000 m²Gesamte Energiebezugsfläche überschritten.
  • 5 NutzendeMindestens fünf Nutzende derselben Zentralheizung.

Quelle: kantonales Energiegesetz (LCEn, RSN 740.1), Art. 39 ff.

Abgedeckte Tarife und Bereiche

Unverbindlicher amtlicher Tarif. Der endgültige Betrag hängt vom Dossier und vom kantonalen Entscheid ab.

Zu prüfende Punkte

  1. Prüfen, ob das Gebäude unter die kantonale Pflicht zur Ermittlung der Energiekennzahlen fällt: Baubewilligung vor 1990, grosse Energiebezugsfläche oder mindestens fünf Nutzende einer Zentralheizung.
  2. Ein GEAK Plus vor Baubeginn einplanen, sobald der angestrebte Förderbeitrag die Schwelle des Neuenburger Gebäudeprogramms überschreitet.
  3. Für die Klassenverbesserung (M-10) eine Verbesserung um mindestens drei Klassen bei Hülle und Gesamtenergie sowie eine erneuerbare Heizung bestätigen.
  4. Bei einem denkmalgeschützten Mehrfamilienhaus die Hüllenklasse vor den Arbeiten und den von RENO-NE verlangten Partnerstatus der Gemeinde bestätigen.
  5. Den Ausweis von einer akkreditierten Fachperson erstellen lassen: Das Dokument ist nicht selbstdeklariert.

Brauchen Sie einen GEAK in Neuenburg?

Gebäudeenergieausweis anfragen

Wir stellen den Ausweis nicht aus, sondern arbeiten mit akkreditierten Fachpersonen im Kanton zusammen. Prüfen Sie zuerst, worauf Ihr Gebäude Anspruch hat — daraus ergibt sich, welche Variante nötig ist, und das Gesuch wird vor Baubeginn eingereicht.

Reichen Sie das Gesuch ein und warten Sie den vom Programm verlangten Entscheid ab, bevor Sie Arbeiten beginnen oder eine feste Verpflichtung eingehen.

Was Sie brauchen

Amtliche Quellen und Datum

abgerufen am 2026-08-18