Sanierungsförderungen

Förderung für Wärmedämmung in Neuenburg

Im Kanton Neuenburg wird die Dämmung von Dach, Fassaden und Böden gegen aussen oder gegen Erdreich pro gedämmtem m² gefördert, für Gebäude mit Baubewilligung vor 2000. Das Gesuch wird im Portal des Gebäudeprogramms erfasst und dann unterschrieben per Post eingereicht, vor Baubeginn. Massgebend sind die Allgemeinen Bedingungen 2026, Stand 1. September 2026 (nur auf Französisch).

Der Betrag hängt von der gedämmten Fläche ab, mindestens 50 m² pro Gesuch. Die Förderung deckt höchstens 50 % der Investition; 2026 und 2027 kann der Bonus IP14 dazukommen.

Abgedeckte Tarife und Bereiche

Unverbindlicher amtlicher Tarif. Der endgültige Betrag hängt vom Dossier und vom kantonalen Entscheid ab.

Wer Anspruch hat

  • Alle Eigentümerinnen und Eigentümer: Privatpersonen, Stockwerkeigentum, Unternehmen oder Gemeinden. Der Beitrag geht an die Eigentümerschaft oder die Stockwerkeigentümergemeinschaft.
  • Ein Gebäude, dessen definitive Baubewilligung vor 2000 erteilt wurde.
  • Bauteile gegen aussen oder gegen Erdreich, um Räume, die vorher auf mindestens 18 °C beheizt waren.
  • Alle Gebäudearten, unabhängig von der Heizung; ein einziges Gesuch pro Gebäude (EGID) für alle gedämmten Bauteile.

Was nicht gefördert wird

  • Fenster und Türen: Ihre Fläche wird von der gedämmten Fassade abgezogen.
  • Neubauten, Anbauten und Aufstockungen.
  • Ein Bauteil, das den verlangten U-Wert schon erfüllt, oder der Ersatz einer bereits geförderten Dämmung.
  • Arbeiten, die beim Einreichen des Gesuchs schon begonnen haben.
  • Balkone, Brüstungen, Vordächer, Fensterleibungen und Storenkästen.

Technische Bedingungen

  1. U-Wert nach der Sanierung höchstens 0,20 W/m²K für Dach, Wände und Böden gegen aussen oder weniger als 2 m im Erdreich; 0,25 W/m²K bei mehr als 2 m.
  2. Verbesserung um mindestens 0,07 W/m²K: Das Bauteil muss vorher über 0,20 W/m²K liegen.
  3. Mindestens 50 m² gedämmte Fläche pro Gesuch, was dem Mindestbeitrag des Tarifs entspricht.
  4. GEAK Plus mit dem Gesuch einreichen, wenn mehr als 166 m² gedämmt werden; ist er für das Gebäude nicht anwendbar, eine Energieanalyse nach dem Pflichtenheft des BFE.
  5. Gebäude in einer Altortszone, im Ortsbildinventar oder geschützt: vorher die kommunale Bauverwaltung oder die kantonale Denkmalpflege (OCPI) beiziehen; erleichterte U-Werte mit Nachweis.
  6. Förderung höchstens 50 % der Investition (Material und Arbeit); bei Eigenleistung höchstens die Materialkosten.

Das Gesuch in Schritten

  1. Den Förderweg vor dem Gesuch wählen: Die Dämmung einzelner Bauteile lässt sich nicht mit der Sanierung über GEAK-Klassen oder mit Minergie kombinieren, und ein Wechsel während des Projekts ist nicht möglich.
  2. Offerten, U-Wert-Berechnung pro Bauteil (Sondierfotos oder alte Pläne für den Bestand) und ab 166 m² den GEAK Plus bereitstellen.
  3. Das Projekt im Portal des Gebäudeprogramms (Neuenburg) erfassen und das erzeugte Formular unterschrieben mit den Beilagen per Post senden: Das Gesuch gilt erst ab seinem Eingang.
  4. Nach der Eingangsbestätigung darf auf eigenes Risiko gebaut werden, sofern das Projekt bewilligt ist; der Förderentscheid kommt per Post.
  5. Den Abschluss der Arbeiten spätestens 24 Monate nach dem Entscheid melden; eine Verlängerung ist möglich, in der Regel um höchstens ein Jahr.
  6. Die Abschlussmeldung im Portal erfassen und per Post senden; die kantonale Energiefachstelle (SENE) prüft, manchmal vor Ort, und zahlt dann aus.

Gebäude per Adresse prüfen

Gebäude per Adresse prüfen

Mit der Adresse werden Kanton und erste plausible Förderwege bestimmt.

Reichen Sie das Gesuch ein und warten Sie den vom Programm verlangten Entscheid ab, bevor Sie Arbeiten beginnen oder eine feste Verpflichtung eingehen.

Häufige Fragen

Wird die Dämmung über einem unbeheizten Estrich in Neuenburg gefördert?

Unter Bedingungen: Das Dach über einem kalten Estrich und die Dämmung des Untergeschosses können anerkannt werden, wenn zwischen dem gedämmten Bauteil und den beheizten Räumen nur ein unbeheiztes Geschoss liegt. Liegen zwei getrennte unbeheizte Geschosse unter dem Dach, wird das Dach nicht mehr gefördert.

Werden neue Fenster in Neuenburg gefördert?

Nein: Fenster und Türen sind ausgeschlossen, und ihre Fläche wird von der gedämmten Fassade abgezogen. Ihr Ersatz bleibt laut dem kantonalen Steuermerkblatt als Energiesparmassnahme steuerlich abziehbar.

Darf ich bauen, sobald das Gesuch online erfasst ist?

Nein: Das Gesuch gilt erst, wenn das unterschriebene Formular mit den Beilagen per Post eingegangen ist. Erst danach darf auf eigenes Risiko gebaut werden, sofern das Projekt bewilligt ist. Arbeiten, die beim Einreichen schon begonnen haben, werden nicht gefördert.

Gibt es einen Bonus, wenn ich die ganze Gebäudehülle dämme?

Ja, den Bonus IP14, der 2026 und 2027 verstärkt ist: Er kommt dazu, wenn mindestens 90 % der Fassaden und des Dachs gleichzeitig gedämmt werden oder die Hülle nach der Sanierung die GEAK-Klasse B oder C erreicht. Er braucht ein eigenes Gesuch, ebenfalls vor Baubeginn, und die Förderung bleibt gesamthaft auf 50 % der Investition begrenzt.

Mein altes Gebäude ist geschützt: Kann ich es mit Förderung dämmen?

Ja, mit erleichterten U-Werten, wenn ein Nachweis zeigt, dass die Anforderungen nicht erreichbar sind. In einer Altortszone oder im Ortsbildinventar zuerst die kommunale Bauverwaltung (Neuenburg, La Chaux-de-Fonds, Le Locle) oder die kantonale Denkmalpflege beiziehen. Für ein Denkmal mit mindestens 3 Wohnungen in einer Partnergemeinde hilft RÉNO-NE, eine Fachperson zu bezahlen.

Verringert der Neuenburger Beitrag meinen Steuerabzug?

Ja: Abziehbar ist nur der Teil, den Sie nach Abzug des Beitrags selbst tragen, und massgebend ist das Jahr der Rechnung, so das Neuenburger Steuermerkblatt.

Wie viel Zeit habe ich für die Arbeiten in Neuenburg?

Der Abschluss der Arbeiten muss spätestens 24 Monate nach dem Förderentscheid gemeldet werden. Eine Verlängerung ist möglich, in der Regel um höchstens ein Jahr; danach erlischt der Anspruch auf den Beitrag.

Amtliche Quellen und Datum

abgerufen am 2026-10-15