Wärmedämmung der Gebäudehülle (M-01)
CHF 60 /m²
Gebäude vor 2000
Amtliche Quelle öffnenSanierungsförderungen
Im Kanton Neuenburg wird die Dämmung von Dach, Fassaden und Böden gegen aussen oder gegen Erdreich pro gedämmtem m² gefördert, für Gebäude mit Baubewilligung vor 2000. Das Gesuch wird im Portal des Gebäudeprogramms erfasst und dann unterschrieben per Post eingereicht, vor Baubeginn. Massgebend sind die Allgemeinen Bedingungen 2026, Stand 1. September 2026 (nur auf Französisch).
Der Betrag hängt von der gedämmten Fläche ab, mindestens 50 m² pro Gesuch. Die Förderung deckt höchstens 50 % der Investition; 2026 und 2027 kann der Bonus IP14 dazukommen.
CHF 60 /m²
Gebäude vor 2000
Amtliche Quelle öffnenUnverbindlicher amtlicher Tarif. Der endgültige Betrag hängt vom Dossier und vom kantonalen Entscheid ab.
Gebäude per Adresse prüfen
Mit der Adresse werden Kanton und erste plausible Förderwege bestimmt.
Reichen Sie das Gesuch ein und warten Sie den vom Programm verlangten Entscheid ab, bevor Sie Arbeiten beginnen oder eine feste Verpflichtung eingehen.
Parcellis stellt keinen Gebäudeenergieausweis aus und ist keine akkreditierte Stelle.
Unter Bedingungen: Das Dach über einem kalten Estrich und die Dämmung des Untergeschosses können anerkannt werden, wenn zwischen dem gedämmten Bauteil und den beheizten Räumen nur ein unbeheiztes Geschoss liegt. Liegen zwei getrennte unbeheizte Geschosse unter dem Dach, wird das Dach nicht mehr gefördert.
Nein: Fenster und Türen sind ausgeschlossen, und ihre Fläche wird von der gedämmten Fassade abgezogen. Ihr Ersatz bleibt laut dem kantonalen Steuermerkblatt als Energiesparmassnahme steuerlich abziehbar.
Nein: Das Gesuch gilt erst, wenn das unterschriebene Formular mit den Beilagen per Post eingegangen ist. Erst danach darf auf eigenes Risiko gebaut werden, sofern das Projekt bewilligt ist. Arbeiten, die beim Einreichen schon begonnen haben, werden nicht gefördert.
Ja, den Bonus IP14, der 2026 und 2027 verstärkt ist: Er kommt dazu, wenn mindestens 90 % der Fassaden und des Dachs gleichzeitig gedämmt werden oder die Hülle nach der Sanierung die GEAK-Klasse B oder C erreicht. Er braucht ein eigenes Gesuch, ebenfalls vor Baubeginn, und die Förderung bleibt gesamthaft auf 50 % der Investition begrenzt.
Ja, mit erleichterten U-Werten, wenn ein Nachweis zeigt, dass die Anforderungen nicht erreichbar sind. In einer Altortszone oder im Ortsbildinventar zuerst die kommunale Bauverwaltung (Neuenburg, La Chaux-de-Fonds, Le Locle) oder die kantonale Denkmalpflege beiziehen. Für ein Denkmal mit mindestens 3 Wohnungen in einer Partnergemeinde hilft RÉNO-NE, eine Fachperson zu bezahlen.
Ja: Abziehbar ist nur der Teil, den Sie nach Abzug des Beitrags selbst tragen, und massgebend ist das Jahr der Rechnung, so das Neuenburger Steuermerkblatt.
Der Abschluss der Arbeiten muss spätestens 24 Monate nach dem Förderentscheid gemeldet werden. Eine Verlängerung ist möglich, in der Regel um höchstens ein Jahr; danach erlischt der Anspruch auf den Beitrag.
abgerufen am 2026-10-15