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Waadt: das neue Energiegesetz und Ihre Pflichten

Im Februar 2026 verabschiedet, zielt das neue Waadtländer Energiegesetz auf den Ausstieg aus fossilen Energien und verlangt die Sanierung grosser energieintensiver Gebäude. Was Sie betrifft — und was nicht.

2 Min. LesezeitAktualisiert am 26. Juli 2026
Waadt: das neue Energiegesetz und Ihre Pflichten
Auf dieser Seite
  1. Was das neue Gesetz vorsieht
  2. Wer muss sanieren, und bis wann?
  3. Was das konkret bedeutet
  4. Sanieren und aufwerten: beides zusammen denken

Der Kanton Waadt hat ein neues Energiegesetz (LVLEne) verabschiedet. Es zielt auf den schrittweisen Ausstieg aus den fossilen Energien und verpflichtet zur Sanierung der grössten und energieintensivsten Gebäude. Hier erfahren die Waadtländer Eigentümerinnen und Eigentümer, was auf sie zukommt — und was sie umgekehrt nicht betrifft.

Was das neue Gesetz vorsieht

Nach anderthalb Jahren Debatten hat der Waadtländer Grosse Rat am 3. Februar 2026 die Totalrevision des kantonalen Energiegesetzes (LVLEne) verabschiedet. Sein Inkrafttreten ist für den 1. Januar 2027 vorgesehen. Das erklärte Ziel: einen Beitrag zu −60 % Treibhausgasemissionen bis 2030 leisten.

Wer muss sanieren, und bis wann?

Die Sanierungspflicht betrifft die energieintensivsten und grössten Gebäude:

GebäudePflicht
Über 750 m² (EBF), GEAK-Klasse GSanierung bis 2037
Über 750 m² (EBF), GEAK-Klasse FMindestens Klasse D bis 2042 erreichen
Unter 750 m² (Einfamilienhaus, kleines Gebäude), Klasse F/GKeine Pflicht zur Sanierung der Gebäudehülle

Was das konkret bedeutet

  1. Die GEAK-Klasse Ihres Gebäudes kennen

    Alles beginnt damit. Ein GEAK legt die Energieklasse (A bis G) fest und bestimmt, ob die Sanierungspflicht für Sie gilt.

  2. Die Fläche bestimmen (EBF)

    Der Schwellenwert von 750 m² Energiebezugsfläche trennt die pflichtigen von den ausgenommenen Gebäuden. Ein Mehrfamilienhaus kann ihn überschreiten, ohne dass man es vermutet.

  3. Vor dem Termin planen

    Eine Sanierung will vorbereitet sein: Diagnose, Etappierung, Förderungen. Die betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümer tun gut daran, 2037/2042 vorwegzunehmen, statt den Termin zu erleiden.

Sanieren und aufwerten: beides zusammen denken

Für die Waadtländer Eigentümerinnen und Eigentümer ist die energetische Sanierung auch eine Gelegenheit, die Liegenschaft aufzuwerten. Eine umfassende Renovation kann der richtige Moment sein, um eine Aufstockung oder eine Erweiterung zu erwägen — sofern die Zone, die Ausnützungsziffer und das Bauvolumen es zulassen.

Die Renovationshilfen sind im Kanton beträchtlich (das Waadtländer Gebäudeprogramm mobilisiert jedes Jahr Dutzende von Millionen), doch sie sagen nichts über das Baupotenzial Ihres Grundstücks aus. Bevor Sie zwischen der Renovation des Bestehenden und dem Bau von mehr abwägen, bleibt die entscheidende Grösse das, was Ihr Grundstück tatsächlich zulässt — belegt durch offizielle Quellen.