Sanierungsförderungen

Energieoptimierung für Gebäude in Appenzell Ausserrhoden

Appenzell Ausserrhoden fördert die energetische Optimierung von Gebäuden über das «Förderprogramm Energie 2021 Plus» (gültig seit 1. Januar 2025, Flyer Stand 01/2026): Dämmung von Dach, Wand und Boden, Ersatz von Öl-, Gas- und Elektroheizungen, Solarwärme und Photovoltaik. Das Gesuch muss vor Baubeginn eingereicht sein; die Beratung beim Verein Energie AR/AI ist kostenlos.

Die angezeigten Ansätze stammen aus dem kantonalen Programm; die Förderung deckt höchstens 50 % der Investition. Gemeindebeiträge kürzen den Kantonsbeitrag nicht.

Abgedeckte Tarife und Bereiche

Unverbindlicher amtlicher Tarif. Der endgültige Betrag hängt vom Dossier und vom kantonalen Entscheid ab.

Wer Anspruch hat

  • Private Liegenschaftsbesitzende und Gemeinden; keine Bauten von Bund und Kantonen.
  • Für die Dämmung: Gebäude mit Baubewilligungsjahr vor 2000, nur bereits beheizte Gebäudeteile.
  • Für den Heizungsersatz: Gebäude, die mindestens 5 Jahre alt sind.
  • Das Gebäude steht in Appenzell Ausserrhoden; der Wohnsitz der gesuchstellenden Person zählt nicht.

Was nicht gefördert wird

  • Arbeiten, die vor dem Gesuch begonnen haben: Auf später eingereichte Gesuche wird nicht eingetreten.
  • Fenster: Die Dämmmassnahme umfasst nur Dach, Wand und Boden.
  • Neubauten, Anbauten und Aufstockungen, ausser dem Minergie-P-Neubau.
  • Batteriespeicher, Betriebsoptimierung und Gebäudeautomation: keine kantonale Förderung.
  • Eine Doppelförderung mit der Stiftung KliK, dem Bund oder einer privaten Klimaorganisation.

Technische Bedingungen

  1. Dämmung: U-Wert nach der Sanierung höchstens 0,20 W/m²K (0,25 W/m²K mehr als 2 m im Erdreich), um mindestens 0,07 W/m²K verbessert.
  2. Dämmung: GEAK Plus mit dem Gesuch, wenn der Beitrag an die Gebäudehülle die Schwelle der kantonalen Energieverordnung übersteigt (Art. 25a kEnV); Minergie-Projekte sind befreit.
  3. Bonus Gebäudehülle: mindestens 90 % der Hauptflächen (Fassade und Dach) gleichzeitig saniert, mit separatem Gesuch.
  4. Wärmepumpe: ersetzt eine Öl-, Gas- oder Elektroheizung, als Hauptheizung mit hydraulischer Wärmeverteilung; Wärmepumpen-System-Modul oder Gütesiegel; danach keine vollwertige fossile oder elektrische Heizung mehr.
  5. Erdwärmesonde durch eine Bohrfirma mit Gütesiegel; geförderte Leistung höchstens 50 W pro m² Energiebezugsfläche.
  6. Förderung höchstens 50 % der Investition; bei Eigenleistung nur die Materialkosten.

Das Gesuch in Schritten

  1. Die kostenlose, neutrale Vorgehensberatung beim Verein Energie AR/AI nutzen, telefonisch oder persönlich, unter anderem in Appenzell und Heiden.
  2. Offerten (Produkt, Lambda-Wert, Dicke), Flächen- und U-Wert-Berechnung und, falls verlangt, den GEAK Plus bereitstellen.
  3. Das Gesuch online im Portal des Gebäudeprogramms (AR) erfassen: Es gibt kein Formular zum Herunterladen.
  4. Ausdrucken, unterschreiben, Beilagen ergänzen und alles vor Baubeginn per Post an den Verein Energie AR/AI senden (Minergie: an das Amt für Umwelt).
  5. Die Beitragszusicherung abwarten, die keine Baubewilligung ersetzt, und die Arbeiten innert 2 Jahren ausführen; eine einmalige Verlängerung ist auf begründeten Antrag möglich.
  6. Nach Abschluss die Unterlagen einreichen; ausbezahlt wird nach der Schlusskontrolle, und fallen die Bedingungen innert 5 Jahren weg, kann der Beitrag zurückgefordert werden.

Gebäude per Adresse prüfen

Gebäude per Adresse prüfen

Mit der Adresse werden Kanton und erste plausible Förderwege bestimmt.

Reichen Sie das Gesuch ein und warten Sie den vom Programm verlangten Entscheid ab, bevor Sie Arbeiten beginnen oder eine feste Verpflichtung eingehen.

Häufige Fragen

Was fördert Appenzell Ausserrhoden, wenn ich mein Gebäude energetisch optimieren will?

Die Dämmung von Dach, Wand und Boden, mit Bonus bei einer fast vollständigen Hüllensanierung; den Ersatz von Öl-, Gas- und Elektroheizungen durch Wärmepumpe, Holz oder Wärmenetz; die Erstinstallation eines Wärmeverteilsystems; Solarwärme, Photovoltaik, Minergie und eine Solarberatung.

Muss das Gesuch in Ausserrhoden vor Baubeginn eingereicht werden?

Ja: Gesuche, die nach Inangriffnahme des Vorhabens eingehen, werden nicht behandelt (Art. 26 kEnV). Nur die Photovoltaik wird heute noch nach der Inbetriebnahme beantragt; ab 1. Januar 2027 gilt auch dort «vor Baubeginn».

Brauche ich in Ausserrhoden einen GEAK Plus?

Ja, wenn der beantragte Beitrag für die Gebäudehülle die Schwelle der kantonalen Energieverordnung übersteigt; Projekte mit Minergie-Zertifikat sind befreit. Der Kanton fördert den GEAK Plus selbst nicht, die Gemeinde Herisau zahlt aber einen Beitrag daran.

Wird ein Batteriespeicher in Ausserrhoden gefördert?

Vom Kanton nicht mehr: Die Solarspeicher-Förderung lief von 2018 bis 2020 und wurde im Programm 2021 Plus gestrichen. Die Gemeinde Teufen kennt einen eigenen Beitrag, zu beantragen vor Baubeginn. An einem bestehenden Gebäude ist ein Batteriespeicher als Energiesparmassnahme steuerlich abziehbar.

Werden neue Fenster in Ausserrhoden gefördert?

Im kantonalen Programm nicht: Die Dämmmassnahme nennt nur Dach, Wand und Boden. Isolierglasfenster anstelle der alten Fenster bleiben aber als Energiesparmassnahme steuerlich abziehbar.

Gibt es in Appenzell eine kostenlose Energieberatung?

Ja: Der Verein Energie AR/AI berät neutral und kostenlos, telefonisch oder persönlich. Die Impulsberatung «erneuerbar heizen» ist gratis, wenn die Heizung älter als 10 Jahre ist, und die Solarberatung mit kleinem Eigenanteil wird in Kombination damit ebenfalls gratis.

Kürzt ein Gemeindebeitrag den Kantonsbeitrag in Ausserrhoden?

Nein: Gemeindebeiträge kürzen den Kantonsbeitrag nicht, Beiträge Dritter schon, und eine Doppelförderung ist ausgeschlossen. Die selbst getragenen Kosten für Energiesparmassnahmen an bestehenden Gebäuden sind vom Einkommen abziehbar.

Amtliche Quellen und Datum

abgerufen am 2026-10-15