Wärmedämmung
CHF 50 /m²
Gebäude vor 2000
Amtliche Quelle öffnenSanierungsförderungen
Appenzell Ausserrhoden fördert die energetische Optimierung von Gebäuden über das «Förderprogramm Energie 2021 Plus» (gültig seit 1. Januar 2025, Flyer Stand 01/2026): Dämmung von Dach, Wand und Boden, Ersatz von Öl-, Gas- und Elektroheizungen, Solarwärme und Photovoltaik. Das Gesuch muss vor Baubeginn eingereicht sein; die Beratung beim Verein Energie AR/AI ist kostenlos.
Die angezeigten Ansätze stammen aus dem kantonalen Programm; die Förderung deckt höchstens 50 % der Investition. Gemeindebeiträge kürzen den Kantonsbeitrag nicht.
CHF 50 /m²
Gebäude vor 2000
Amtliche Quelle öffnenab CHF 4'850
Amtliche Quelle öffnenab CHF 10'000
Amtliche Quelle öffnenUnverbindlicher amtlicher Tarif. Der endgültige Betrag hängt vom Dossier und vom kantonalen Entscheid ab.
Gebäude per Adresse prüfen
Mit der Adresse werden Kanton und erste plausible Förderwege bestimmt.
Reichen Sie das Gesuch ein und warten Sie den vom Programm verlangten Entscheid ab, bevor Sie Arbeiten beginnen oder eine feste Verpflichtung eingehen.
Parcellis stellt keinen Gebäudeenergieausweis aus und ist keine akkreditierte Stelle.
Die Dämmung von Dach, Wand und Boden, mit Bonus bei einer fast vollständigen Hüllensanierung; den Ersatz von Öl-, Gas- und Elektroheizungen durch Wärmepumpe, Holz oder Wärmenetz; die Erstinstallation eines Wärmeverteilsystems; Solarwärme, Photovoltaik, Minergie und eine Solarberatung.
Ja: Gesuche, die nach Inangriffnahme des Vorhabens eingehen, werden nicht behandelt (Art. 26 kEnV). Nur die Photovoltaik wird heute noch nach der Inbetriebnahme beantragt; ab 1. Januar 2027 gilt auch dort «vor Baubeginn».
Ja, wenn der beantragte Beitrag für die Gebäudehülle die Schwelle der kantonalen Energieverordnung übersteigt; Projekte mit Minergie-Zertifikat sind befreit. Der Kanton fördert den GEAK Plus selbst nicht, die Gemeinde Herisau zahlt aber einen Beitrag daran.
Vom Kanton nicht mehr: Die Solarspeicher-Förderung lief von 2018 bis 2020 und wurde im Programm 2021 Plus gestrichen. Die Gemeinde Teufen kennt einen eigenen Beitrag, zu beantragen vor Baubeginn. An einem bestehenden Gebäude ist ein Batteriespeicher als Energiesparmassnahme steuerlich abziehbar.
Im kantonalen Programm nicht: Die Dämmmassnahme nennt nur Dach, Wand und Boden. Isolierglasfenster anstelle der alten Fenster bleiben aber als Energiesparmassnahme steuerlich abziehbar.
Ja: Der Verein Energie AR/AI berät neutral und kostenlos, telefonisch oder persönlich. Die Impulsberatung «erneuerbar heizen» ist gratis, wenn die Heizung älter als 10 Jahre ist, und die Solarberatung mit kleinem Eigenanteil wird in Kombination damit ebenfalls gratis.
Nein: Gemeindebeiträge kürzen den Kantonsbeitrag nicht, Beiträge Dritter schon, und eine Doppelförderung ist ausgeschlossen. Die selbst getragenen Kosten für Energiesparmassnahmen an bestehenden Gebäuden sind vom Einkommen abziehbar.
abgerufen am 2026-10-15