Gebäudehülle
CHF 50 /m²
Gebäude vor 2000
Amtliche Quelle öffnenSanierungsförderungen
Freiburg fördert drei Sanierungswege, die sich nicht kombinieren lassen: die Dämmung einzelner Bauteile, mit Bonus, wenn mindestens 90 % der Fassaden und des Dachs in einem Schritt gedämmt werden; den Aufstieg um GEAK-Klassen; die umfassende Gesamtsanierung mit Minergie. Das Gebäude muss vor 2000 bewilligt worden sein, und das Gesuch wird vor Baubeginn eingereicht.
Die angezeigten Ansätze stammen aus dem kantonalen Energiereglement; die Förderung ist pro Massnahme begrenzt, und die Zusicherung gilt zwei Jahre. Häuser ab 5 Wohnungen erhalten zusätzlich eine Förderung für die Optimierung der Anlagen.
CHF 50 /m²
Gebäude vor 2000
Amtliche Quelle öffnenCHF 100 – 200 /m²
Gebäude vor 2000
Amtliche Quelle öffnenUnverbindlicher amtlicher Tarif. Der endgültige Betrag hängt vom Dossier und vom kantonalen Entscheid ab.
Gebäude per Adresse prüfen
Mit der Adresse werden Kanton und erste plausible Förderwege bestimmt.
Reichen Sie das Gesuch ein und warten Sie den vom Programm verlangten Entscheid ab, bevor Sie Arbeiten beginnen oder eine feste Verpflichtung eingehen.
Parcellis stellt keinen Gebäudeenergieausweis aus und ist keine akkreditierte Stelle.
Nein. Dämmung, Verbesserung der GEAK-Klasse und Minergie-Gesamtsanierung setzen alle eine Baubewilligung vor 2000 voraus, so das kantonale Energiereglement.
Nicht allein: Das Energiereglement schliesst den blossen Austausch der Fenster aus. Fenster zählen in einer Sanierung, die GEAK-Klassen gewinnt, oder in einer umfassenden Gesamtsanierung mit Minergie.
Nein: Die Minergie-Gesamtsanierung lässt sich nur mit der Förderung für die Erstinstallation einer Wärmeverteilung und mit dem Zusammenschluss zum Eigenverbrauch kombinieren. Die Dämmung einzelner Bauteile hingegen bleibt mit einer Heizungsförderung kombinierbar.
Nein: Im Kanton Freiburg dürfen die Arbeiten erst nach Erhalt des Entscheids beginnen. Das kantonale Subventionsgesetz schliesst laufende Arbeiten aus, und selbst ein bewilligter vorzeitiger Baubeginn gibt keinen Anspruch auf die Förderung.
Ja: Sie zahlt eine Ergänzung von 25 % des kantonalen Betrags, ohne Bonus und begrenzt, für Dämmung, GEAK-Klasse, Minergie und Solarwärme, sofern der Kanton das Projekt zuvor bestätigt hat. Bulle unterstützt den GEAK Plus; anderswo fragen Sie bei Ihrer Gemeinde nach.
Ja, bis 31. Dezember 2026 oder bis die Mittel aufgebraucht sind: Die Energieanalyse wird zu 50 % übernommen, bis zu einem Höchstbetrag, danach die Optimierungsmassnahmen (Fernüberwachung, Einregulierung, hydraulischer Abgleich, prädiktive Regelung) zu 50 %, durch akkreditierte Fachleute.
Ja, aber nur den Teil, der nach dem Förderbeitrag bei Ihnen bleibt; Dämmung und energetisch bessere Fenster gelten als Energiesparinvestitionen. Nicht abziehbar sind sie bei einem Neubau, einem Anbau oder bei vorher unbeheizten Räumen.
abgerufen am 2026-10-15