Wie erfahre ich, ob meine Parzelle in der Bauzone liegt?
Der ÖREB-Auszug und der kommunale Nutzungsplan geben Auskunft. Über das kantonale Geoportal lässt sich dies anhand der Adresse oder der EGRID-Nummer kostenlos prüfen.
Glossar
Die Bauzone bezeichnet im schweizerischen Recht die Flächen, die der kommunale Nutzungsplan dem Bauen zuweist. Sie wird nach Art. 15 des Raumplanungsgesetzes abgegrenzt und darf den voraussichtlichen Bedarf von fünfzehn Jahren nicht überschreiten. Ausserhalb ihres Perimeters ist Bauen nur ausnahmsweise zulässig.
Das Bundesgesetz über die Raumplanung (RPG, SR 700) teilt das Schweizer Territorium in drei Hauptkategorien: Bauzonen, Landwirtschaftszonen und Schutzzonen. In der Bauzone ist das Bauen grundsätzlich zulässig, vorbehältlich der kommunalen Bau- und Zonenordnung. Ihre Dimensionierung ist nicht frei: Seit der 2014 in Kraft getretenen RPG-Revision darf sie den voraussichtlichen Bedarf von fünfzehn Jahren nicht übersteigen — was viele Gemeinden zur Redimensionierung, teilweise zur Reduktion ihrer Reserven veranlasst hat.
In der Bauzone zu liegen sagt für sich noch nichts darüber aus, was gebaut werden darf. Der Nutzungsplan legt die genaue Nutzung fest (Wohnen, Mischnutzung, Arbeiten, Dorfzone, Zone für öffentliche Bauten), die Bau- und Zonenordnung die Ausnützungsziffer, die Höhen und die Abstände. Eine Parzelle in der Bauzone, die von einer Planungszone, einer Gestaltungsplanpflicht oder einem Schutzperimeter betroffen ist, kann jahrelang faktisch unbebaubar bleiben.
Die Zugehörigkeit zur Bauzone ist der erste Filter jeder Parzellenanalyse: Sie bestimmt Bebaubarkeit, Wert und Finanzierbarkeit. Ein Grundstück ausserhalb der Bauzone darf nur unter den strengen Voraussetzungen von Art. 24 ff. RPG bebaut werden — Erhalt bestehender Bauten, standortgebundene Landwirtschaftsbauten, teilweise Änderungen — und nie frei.
Die Information steht im ÖREB-Auszug der Parzelle unter dem Thema «Nutzungsplanung». Achten Sie auf Zwischenlagen: Eine Planungszone, ein laufendes Nutzungsplanverfahren oder ein Naturgefahrenperimeter kann das Baurecht aussetzen, obwohl die Parzelle formell in der Bauzone liegt.
Rufen Sie den ÖREB-Auszug der Parzelle ab (kantonales ÖREB-Portal, erreichbar über cadastre.ch) oder das kantonale Geoportal: Das Thema Nutzungsplanung nennt die Zone. Die von der Gemeinde publizierte Bau- und Zonenordnung liefert danach die anwendbaren Regeln.
Der ÖREB-Auszug und der kommunale Nutzungsplan geben Auskunft. Über das kantonale Geoportal lässt sich dies anhand der Adresse oder der EGRID-Nummer kostenlos prüfen.
Nur ausnahmsweise, unter den Voraussetzungen von Art. 24 ff. RPG: standortgebundene Landwirtschaftsbauten, Erhalt oder teilweise Änderung bestehender Bauten — mit kantonaler Sonderbewilligung zusätzlich zur kommunalen Baubewilligung.
Nein. Eine Planungszone, eine Gestaltungsplanpflicht, ein Schutzperimeter, eine Naturgefahr oder fehlende Erschliessung können das Bauen trotz Zonenzuweisung verhindern.
Belegter Bericht: Baurechte, Auflagen und Machbarkeit — schweizweit.