Wärmedämmung
CHF 70 /m²
Gebäude vor 2000
Amtliche Quelle öffnenSanierungsförderungen
Im Wallis wird die Dämmung von Fassade, Dach, Wänden und Boden gegen Erdreich pro gedämmtem m² gefördert, für Gebäude mit Baubewilligung vor 2000. Das Gesuch wird vor Baubeginn über das Portal des Gebäudeprogramms eingereicht. Massgebend ist die Richtlinie in der Ausgabe 2025: Für 2026 hat der Kanton keine neue veröffentlicht.
Der Betrag hängt von der gedämmten Fläche ab. Die Förderung beträgt höchstens 30 % der Dämmkosten und wird unter dem Mindestbeitrag des Tarifs nicht ausbezahlt.
CHF 70 /m²
Gebäude vor 2000
Amtliche Quelle öffnenUnverbindlicher amtlicher Tarif. Der endgültige Betrag hängt vom Dossier und vom kantonalen Entscheid ab.
Gebäude per Adresse prüfen
Mit der Adresse werden Kanton und erste plausible Förderwege bestimmt.
Reichen Sie das Gesuch ein und warten Sie den vom Programm verlangten Entscheid ab, bevor Sie Arbeiten beginnen oder eine feste Verpflichtung eingehen.
Parcellis stellt keinen Gebäudeenergieausweis aus und ist keine akkreditierte Stelle.
Ja. Gefördert wird pro m² gedämmtes Bauteil: Fassade, Dach, Wände oder Boden gegen Erdreich lassen sich einzeln sanieren, sofern das Bauteil einen schon beheizten Raum umschliesst und der Beitrag den Mindestbeitrag übersteigt. Ist der Estrich unbeheizt, wäre der Estrichboden zu dämmen, und das wird nicht gefördert.
Nicht mit dieser Massnahme: Fenster und Türen sind ausgeschlossen. Bei einer Gesamtsanierung, die mindestens zwei GEAK-Klassen gewinnt, greift die Massnahme M-10; sie lässt sich nicht mit der Förderung einzelner Bauteile kombinieren.
Nein. Nur Gebäude mit Baubewilligung vor 2000 sind berechtigt. Dieselbe Regel gilt für die Gesamtsanierung (M-10).
Aufstockungen und Anbauten geben keinen Anspruch auf einen Beitrag. Gefördert wird nur die Dämmung der bestehenden, schon beheizten Gebäudeteile: Trennen Sie beides in den Offerten und in der Flächenberechnung.
Manche Gemeinden haben eigene Förderungen: Der Kanton empfiehlt, bei der Gemeinde nachzufragen, und veröffentlicht eine Übersicht der kommunalen Massnahmen. Fördert eine weitere Stelle, wird der kantonale Beitrag so gekürzt, dass gesamthaft höchstens 50 % der Investition gedeckt sind.
Das Programm kann ohne Vorankündigung eingestellt werden, sobald das Budget erschöpft ist, und es besteht kein Anspruch auf einen Beitrag. Bei Liquiditätsengpässen kann der Kanton Wartelisten führen; eine verschobene Auszahlung gibt keinen Anspruch auf Verzugszins.
Der Kanton veröffentlicht eine offizielle Liste der Beraterinnen und Berater für energetische Sanierungen (Stand Oktober 2026), ausgebildet von der HES-SO Valais-Wallis, dem Bureau des Métiers und der Dienststelle für Energie. Den GEAK Plus erstellt eine GEAK-Expertin oder ein GEAK-Experte.
abgerufen am 2026-10-15